Flug wurde gecancelt? Diese Ansprüche haben Sie!

Frau steht vor Fluginfotafel

Die Koffer sind bereits gepackt, als plötzlich die Hiobsnachricht reinkommt. Der geplante Flug findet nicht statt, wurde stattdessen gecancelt. Welche Rechte stehen Reisenden nun zu und welche Schritte müssen in die Wege geleitet werden?

Fluggastrechteverordnung – Welche Fluggastrechte stehen Reisenden zu?

Ein Flugausfall kann eine äußerst ärgerliche Angelegenheit sein. Egal ob es vor oder nach der Ausreise dazu kommt, es bedarf auf jeden Fall einer ordentlichen Portion Gelassenheit und Planungsvermögen, um die Situation entsprechend wieder unter Kontrolle zu bringen. Was genau Reisende tun können, lässt sich schwer allgemein beantworten.

Denn generell gilt, dass jede Airline ihre eigenen Regeln im Falle einer Flugannulierung hat. Diese sind transparent auf den jeweiligen Internetseiten der Airlines einsehbar oder im Servicecenter zu erfragen. Bei Flugreisen in der EU tritt jedoch eine Ausnahmeregelung ein.

Flüge die in der EU starten oder dort landen, unterstehen der vereinheitlichten Europäischen Fluggastrechteverordnung. Die EU-Fluggastrechte besagen, dass den Passagieren gewisse Grundrechte zustehen, egal aus welchem Grund der Flug annuliert wurde.

Zu diesen Versorgungsleistungen gehören der kostenlose Zugang zu Getränken und Mahlzeiten, sowie die Möglichkeit mit den Angehörigen in Kontakt zu treten und diese über den Ausfall zu informieren.

Zusätzlich muss von Seiten der Airline ein baldiger Alternativflug organisiert werden. Sollten Reisende längere Zeit auf ihren Weiterflug warten müssen, steht ihnen zudem das Recht auf eine kostenlose Unterbringung im Hotel inklusive Flughafentransport zu.

Video: Flug annulliert: Diese Rechte haben Reisende | ADAC | Recht? Logisch!

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Wann haben Reisenden ein Recht auf Entschädigung und wann nicht?

Auch die Frage nach den Ausgleichzahlungen lässt sich nicht pauschal beantworten, da hier mehrere Faktoren eine entscheidende Rolle spielen. Wichtig ist, dass Reisende ein Anrecht auf Ausgleichszahlungen zusätzlich zu den Grundversorgungsleistungen haben.

Zunächst muss jedoch geklärt werden, wessen Schuld es ist, dass der Flug nicht wie geplant stattfindet, sondern gecancelt wurde. Bei Personalstreiks und wetterbedingten Ausfällen beispielsweise, trifft die Airline keine Schuld.

Auch bei politischen Unruhen und Epidemien trifft die Airline keine Schuld, da diese als außergewöhnlicher Umstand definiert werden. Neben der Schuldfrage, muss die Flugannulierung zusätzlich weniger als 14 Tage vor Abflug stattfinden und die Verspätung am Zielort muss mehr als drei Stunden betragen.

Treffen diese Faktoren zu und trägt die Airline selbst die Schuld an der Verspätung, dann stehen Reisenden folgende Ausgleichzahlungen zu:

Entfernung Ausgleichzahlung

  • bis 1.500 km 250 Euro
  • bis 3.500 km 400 Euro
  • ab 3.500 km 600 Euro

Entschädigung bei Flugausfall, aber wie?

Angenommen es kommt zur Annullierung und alle Faktoren für eine Ausgleichzahlung treffen zu. Dann stellt sich die Frage, wie Entschädigungsleistungen eingefordert werden können und wer für die Versorgungsleistungen zuständig ist. Reisende sollten auch bei angekündigtem Flugausfall versuchen, pünktlich am Flughafen zu erscheinen.

Eventuell kann ein kurzfristiger Ersatzflug stattfinden und Passagiere können doch wie geplant ihre Reise starten. Erscheinen die Fluggäste nicht wie ursprünglich vorgesehen am Flughafen und verpassen dadurch ihren möglichen Ersatzflug, steht ihnen kein Recht auf sonstige Versorgungsleistungen zu.

Wenn es um die Entschädigung selbst geht, müssen Flugreisende sich den Grund des Ausfalls schriftlich bestätigen lassen, Quittungen für Ausgaben auf Grund des Flugausfalls sammeln und diese bei der Airline einreichen.

Wurde der Flug über einen Reiseveranstalter gebucht, sollte mit diesem Kontakt aufgenommen werden. Der Veranstalter kann nicht nur bei der Beantragung der Entschädigungszahlung behilflich sein, sondern dessen Versicherung ist eventuell sogar für die Auszahlung selbst zuständig.

Reiseratgeber

Passagierrechte als Absicherung wenn die Reise gecancelt wird

Flugannullierungen sind immer mit Stress verbunden. Durch die rechtlichen Absicherungen, wird jedoch sichergestellt, dass Reisende nicht auf Unkosten sitzen bleiben. Mit Ruhe und Gelassenheit ist noch jeder Passagier gesund nach Hause gekommen.

Titelbild: © iStock – Yelizaveta Tomashevska

The following two tabs change content below.

Hannah Meier

Hannah Meier, 28 Jahre alt, aus Duisburg. Redakteurin auf entdeckungsreisen.org

Kommentiere den Artikel

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert