Einreisebestimmungen für China

Die chinesische Stadt Guiyang in der Nacht

Die Chinesische Mauer, die Verbotene Stadt oder die Flusswelten des Jangtsekiang – wer träumt nicht davon, die Sehenswürdigkeiten Chinas mit eigenen Augen zu erleben. Um die Planungen für einen individuellen China-Urlaub, eine organisierte Rundreise oder einen Aufenthalt im Rahmen einer Kreuzfahrt zu erleichtern, sollten vorher die Einreisebestimmungen für China genau studiert werden.

Einreisebestimmungen für China: Visumstypen und Aufenthaltsdauer

Urlauber, die einen Aufenthalt in China planen, benötigen für die Einreise einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass. Außerdem muss bereits vor der Abreise ein Visum beantragt werden, da eine nachträgliche Ausstellung in den Ankunftsorten nicht möglich ist.

Visa werden bei den chinesischen Konsulaten oder einem der „Visa Application Service Center“ in Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg oder München ausgestellt und unterscheiden sich je nach Zweck des Aufenthaltes. Urlauber benötigen beispielsweise ein Visum des Typs L, während für Geschäftsreisende ein Visum des Typs M erforderlich ist.

Bei der Beantragung des Visums sollte auch beachtet werden, wie viele Ein- und Ausreisen während des Aufenthaltes geplant sind. Werden von China aus zwischendurch ein anderes Land oder die Sonderverwaltungsregionen Hongkong oder Macao besucht, gilt dies als Ausreise.

Um anschließend wieder nach China zurückzukehren, muss das Visum für mehrere Einreisen gültig sein. Wer aus beruflichen Gründen oder zu Forschungszwecken einen längeren Aufenthalt in China plant, muss zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Einreisebestimmungen für China: Ausnahmeregelungen

In einigen Fällen lassen die Einreisebestimmungen für China auch eine Einreise ohne Visum zu. Dies bezieht sich insbesondere auf den Aufenthalt in bestimmten Regionen und auf Transitaufenthalte. Kein Visum wird benötigt bei:

  • Aufenthalten in den Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macao
  • Transitaufenthalten mit einer Dauer von maximal 24 Stunden, wenn der Flughafen nicht verlassen wird
  • Transitaufenthalten von bis zu 72 Stunden an den Einreiseorten Peking, Shanghai oder Guangzhou, wenn ein anschließender Weiterflug in ein anderes Land nachgewiesen werden kann
  • Transitaufenthalten von bis zu 144 Stunden in der Jangtse-Delta-Region bei Einreise über Flug- und Kreuzfahrthäfen in und um Shanghai, wenn ein anschließender Weiterflug in ein anderes Land nachgewiesen werden kann

In Zweifelsfällen sollte jedoch immer die Beantragung eines Visums vorgezogen werden, um Probleme und umständliche Behördengänge vor Ort zu vermeiden.

Weitere Bestimmungen für den Aufenthalt in China

Zusätzlich zu den Einreisebedingungen sind einige weitere Bestimmungen für den Aufenthalt in China zu beachten.
Aufenthalte von mehr als 24 Stunden am selben Ort müssen bei den örtlichen Behörden gemeldet werden.

Dies gilt auch bei längeren Transit-Aufenthalten. In der Regel wird die Meldung vom Hotel übernommen, wer jedoch privat unterkommt, muss sich selbst um die Formalitäten kümmern.

Für die Einreise nach China besteht keine generelle Impfflicht, nur wer sich zuvor in Gelbfiebergebieten aufgehalten hat, muss eine gültige Impfung nachweisen. Zur eigenen Sicherheit wird aber empfohlen, den Impfschutz gegen Krankheiten wie Diphtherie, Tetanus oder Hepatitis A und B zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen.

Was bei der Beantragung eines Visums zu beachten ist

Um die Einreisebestimmungen für China zu erfüllen, sollten Reisende bereits im Vorfeld überlegen, ob sie einen längeren Aufenthalt planen, eine Stadt im Rahmen eines kurzen Transitaufenthaltes besuchen oder das Land während des Aufenthaltes für Ausflüge in Nachbarstaaten verlassen möchten. Anhand der Informationen können die Behörden entscheiden, welches Visum benötigt wird und die passenden Unterlagen ausstellen.
Titelbild: ©istock.com – aphotostory

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Hannah Meier

Hannah Meier, 28 Jahre alt, aus Duisburg. Redakteurin auf entdeckungsreisen.org

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