Übernachten in Zelt und Wohnwagen hat Hochkonjunktur. Gewisse Camping-Gesetze sind aber in jedem Fall zu beachten, sie schützen die Natur und sorgen für ein gutes Miteinander.
Sicher auf dem Campingplatz
Wer in Deutschland beim Campen sicher gehen möchte, sucht dafür vorgesehene Plätze auf. Offizielle Campingplätze bieten Annehmlichkeiten, wie Toiletten, Küche und Duschen. Auf den Plätzen gelten die dort herrschenden Regeln als Camping-Gesetze, z.B. die Mittags- oder Nachtruhe.
Ein rücksichtsvoller und konstruktiver Umgang mit den Nachbarn sorgt für eine gute Zeit. Daneben haben Kommunen mitunter spezielle Parkplätze für Wohnwagen oder Wohnmobile vorzuweisen. Hier kann dann sogar übernachtet werden. Eine gute Gelegenheit für längere Fahrten oder eine Rundreise durch die Bundesrepublik.
Wild Campen in Deutschland
Eigentlich ist wildes Campen in Deutschland nicht erlaubt. Das zuständige Gesetz ist das Landeswaldgesetz des betreffenden Bundeslandes. Alles darüber hinaus wird im Bundeswaldgesetz geregelt, das deutschlandweit gilt. So weisen verschiedene Bundesländer unterschiedliche Regelungen auf.
Spezielle Camping-Gesetze an sich gibt es nicht – generell gilt aber:
- Auf öffentlichem Gelände darf nur an speziell gekennzeichneten Plätzen gecampt werden.
- Ansonsten ist dort das Übernachten im Zelt verboten.
- Auf privatem Gelände darf nur mit dem Einverständnis des Eigentümer gecampt werden. Manche Bauern oder Waldbesitzer erlauben es auf Nachfrage gern.
Kritikpunkte beim Wild Campen sind meist offene Feuer und Müll. Dazu zählt auch der Campingkocher. In einem Abstand von 100 Metern zum Waldrand ist das offene Feuer generell verboten. Gleiches gilt für offenes Licht, hierunter fallen Fackeln, Laternen oder Kerzen.
Rauchen? Nein danke!
Das Rauchen von Zigaretten wird kritisch gesehen – bei Waldbrandgefahr verbietet es sich von selbst. Eine weggeworfene Kippe kann verheerende Wirkungen nach sich ziehen. Beim unerlaubten Umgang mit Feuer drohen hohe Bußgelder.
Einfach mal kurz lagern
Lagern bedeutet, eine Rast oder eine Pause zu machen. Das ist selbstverständlich erlaubt. Der Übergang vom Campen zum Lagern kann gar nicht so leicht ausgemacht werden. Ob der „Täter“ nun lagert oder bereits campiert, wird nicht sofort klar.
Mit einem Biwacksack oder dem Schirm als Zeltersatz fällt das Lagern leicht. Biwakieren lautet die rechtliche Bezeichnung für das „Kampieren außerhalb von Campingplätzen“ während eines kurzen Zeitraums, beispielsweise durch ein Unwetter im alpinen Gelände.
Wer erwischt wird, darf nicht auf seine Sicht der Dinge bestehen. Er sollte schildern, nur den Sonnenuntergang zu genießen oder Vögel zu beobachten. Wilde Tiere bieten zusätzliche Gefahren, die nicht zu unterschätzen sind. So wird unter anderem der Wolf wieder in Deutschland heimisch. Angeblich fügt er dem Menschen keinen Schaden zu, aber mit Sicherheit kann davon nicht ausgegangen werden.
Gemeinschaftssinn und Umweltschutz
Direkt festgeschriebene Camping-Gesetze gibt es keine. Sie sind in Deutschland in andere Gesetzeswerke integriert. Das Campen in der Wildnis ist, bis auf wenige Ausnahmen, nicht erlaubt. Generell zählt der gute Ton im Umgang mit den Mitmenschen und der Schutz der Natur. Das gilt sowohl für den offiziellen Campingplatz, als auch für die wenigen Ausnahmen des „wilden“ Campens.
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