Mehr Rechte bei Flugverspätungen und Flugausfällen

Laut einer aktuellen Statistik nimmt In Deutschland die Zahl der gestrichenen und verspäteten Flüge immer mehr zu. Bisher erhielten jedoch nur rund die Hälfte der betroffenen Fluggäste eine Entschädigung. Das soll sich jetzt ändern.

Millionen Menschen sind von Flugausfällen betroffen

Die niederländische Firma EUClaim hilft Passagieren ihre Ansprüche gegenüber Airlines durchzusetzen. Das Service-Unternehmen hat ermittelt, dass allein im Jahr 2013 insgesamt 28.115 Flüge ausgefallen sind oder mehr als drei Stunden verspätet waren. 2012 waren es mit 25.114 Flügen rund 12 Prozent weniger. Bei etwa 170 Fluggästen pro Flug sind somit rund 4,8 Millionen Menschen jährlich von Verspätungen oder Annullierungen betroffen.
Allerdings waren 11.874 davon Fälle von höherer Gewalt wie Eisregen und Wintereinbrüche im März, für die eine Airline nicht haftet. Im Jahr 2014 hingegen fielen die wetterbedingten Störungen mit 3.657 Vorfällen wesentlich geringer aus. Allerdings kam es in diesem Jahr zu Pilotenstreiks, die ca. 4.000 Ausfälle verursachten.

Alternative Beförderung oder Ausgleichszahlung

Welche Rechte stehen dem Fluggast bei einem Ausfall seines Fluges zu? Wird dem Reisenden die Annullierung seinen Fluges zwischen 14 bis 7 Tage vor Abflug mitgeteilt, hat er keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Es bleibt aber ein Anspruch auf ein alternativen Beförderung zum Resieziel.

Reiseratgeber
Wurde der Flug annulliert und kommt der Passagier mit einem anderen Beförderungsmittel mindestens drei Stunden zu spät am Zielort an, kann er zusätzlich einen Entschädigungsanspruch geltend machen. Dabei spielt der vom Flugreisenden bezahlte Flugpreis keine Rolle.
Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke:
+ Für Flüge bis 1.500 Kilometer bis 250 EUR
+ Für Flüge bis 3.000 Kilometer bis 400 EUR
+ Für Flüge ab 3.500 Kilometer bis 600 EUR

Flugverspätung – Entschädigung und Schadensersatz

Bei einer Flugverspätung stehen dem Flugreisenden die gleichen gestaffelten Ausgleichszahlungen wie bei einer Flugstornierung zu.
Außerdem kann der Fluggast von dem Flugunternehmen eine angemessene Verpflegung, sowie kostenlose Telefonate verlangen.
Ist ein Flug erst am nächsten Tag möglich, besteht ein Rücktrittsrecht. Alternativ besteht ein Anspruch auf eine Hotelunterbringung auf Kosten der Airline. Sind aufgrund der Verspätung weitere Schäden entstanden, so ist das Luftfahrtunternehmen schadensersatzpflichtig. Die Haftungsgrenze liegt bei 4.800 Euro.
Ein Sonderfall besteht, wenn durch die Verspätung ein Anschlussflug verpasst wird. Ob und welche Entschädigung hier besteht war bisher umstritten. Mittlerweile hat der EuGH (Europäischer Gerichtshof) entschieden, dass für eine Ausgleichsleistung die Ankunftsverspätung entscheidend ist. Zudem hat das Landgericht Frankfurt in einem Urteil vom 26.07.2013 (Az:2-24S47/12) entschieden, dass
ein verpasster Anschlussflug und eine dreistündige Verspätung am Reiseziel einen Ersatzanspruch begründet. Dabei ist es unerheblich, ob das Zielgebiet außerhalb der EU liegt.

Flugrechner ermittelt Höhe der Ausgleichszahlung

Kommt es zu einer Flugverspätung oder wurde der Flug aufgehoben, besteht in der Regel ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro. Wie hoch dieser ist, lässt sich leicht über diesen Flugrechner ermitteln. Die Berechnung dient nur zur Orientierung. Ob tatsächlich ein entsprechender Anspruch gegenüber der Airline besteht, kann ein erfahrener Rechtsbeistand schnell feststellen.

Video: Besser Reisen Expertengespräch – Flugverspätung

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Hannah Meier

Hannah Meier, 28 Jahre alt, aus Duisburg. Redakteurin auf entdeckungsreisen.org

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