Unterwegs mit Kindern: Müssen Taxis einen Kindersitz haben?


Von Rechts wegen ist kein Taxifahrer verpflichtet, einen Kindersitz bereitzustellen. Aber wie sieht das nun aus, wenn Fahrgäste mit Kindern befördert werden wollen? Die wenigsten dürften ihren eigenen Kindersitz mit sich herumschleppen, denn die Sitze sind teilweise recht groß und schwer. Dürfen Kinder ohne Sitz mitfahren?

Verschiedene Altersgruppen unterliegen unterschiedlichen Regelungen

Generell dürfen Kinder erst ab einer Körpergröße von 150 cm ohne Kindersitz in Autos befördert werden. Das gilt auch für Taxen. Im Taxi ohne Kindersitz mitfahren ist also erst einmal nicht erlaubt, wenn die Kinder noch nicht groß genug sind. Ein Taxi Kindersitz sollte also bereitgestellt werden.

Bis zum Alter von etwa einem Jahr fahren Kinder in der sogenannten Babyschale* mit, einem speziellen Sitz, der rückwärtsgerichtetes Fahren in halbliegender Position ermöglicht. Bei der Babyschale läuft der Gurt des Autos außen an der Sitzvorrichtung entlang, die Kinder werden mit dem Fünfpunktgurt der Sitzschale angeschnallt.

Die Sitze werden mit der Nummer 0 oder 0+ bezeichnet. In der darauffolgenden Klasse 1 werden Kinder immer noch mit dem integrierten Fünfpunktgurt am Sitz festgeschnallt, während der Sitz selbst vom Autogurt gehalten wird.

Ab etwa 15 kg dürfen Kinder aber auch in der Sitzklasse II* mitfahren: Diese Sitze erhöhen die Sitzebene des Kindes, bieten seitlichen Schutz und Rückenschutz, nutzen aber unter Umständen schon den Dreipunktgurt des Autos, um das Kind im Sitz zu halten. Ab einem Gewicht von 22 kg dürfen Kinder dann auf einer Sitzerhöhung mitfahren, normalerweise als Sitz der Klasse III* bezeichnet.

Der Taxi Kindersitz unterliegt Sonderregelungen

Taxen sollten ihren Fahrgästen soweit wie möglich entgegen kommen. Daher unterliegen sie in Bezug auf Kindersitze Sonderregelungen. Werden Kinder nur ausnahmsweise befördert, dürfen sie unter Umständen ohne entsprechende Rückhaltevorrichtung transportiert werden.

Das betrifft Kinder, die einen Sitz der Klasse 0 oder 0+ benötigen würden: Sie dürfen in Ausnahmefällen auf dem Rücksitz ohne Kindersitz mitfahren. Die Regelung resultiert aus der Besonderheit von Taxen, die ihren Fahrgästen nicht nur sichere Beförderung, sondern eben auch ausreichend Stauraum für Gepäck zur Verfügung stellen müssen.

Kinder der Gewichtsklasse I (9 kg bis 18 kg) dürfen maximal zu zweit auf dem Rücksitz transportiert werden, und für sie wird der entsprechende Taxi Kindersitz zwingend benötigt.

Video: Keine Kindersitze im Taxi – ORF „Salzburg heute“ 2014-11-24

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Von der Zentrale auf Bestellung zur Verfügung gestellt

Einige Taxiunternehmen stellen ihren Fahrern Kindersitze in unterschiedlichen Gewichtsklassen und in geringer Anzahl zur Verfügung. Wer also seine Taxifahrt rechtzeitig plant und das Taxi in der Zentrale vorbestellt, kann nachfragen, ob der Wagen mit einem entsprechenden Taxi Kindersitz geschickt werden kann.

Allerdings sind Taxiunternehmen nicht dazu verpflichtet. Manche Unternehmen haben eine andere Lösung gefunden: Manche Autohersteller der hohen und höchsten Preisklasse statten ihre Limousinen mit einklappbaren Sitzerhöhungen aus. Die entsprechen der Gewichtsklasse III können bei Bedarf einfach ausgeklappt werden.

Findige Taxifahrer halten unter Umständen einige Kissen und Decken bereit, um Kinder mit einer Körpergröße von weniger als 150 cm damit zu „erhöhen„: Der Dreipunktgurt des Wagens sitzt dann tief auf dem Becken anstatt über den Bauch zu verlaufen, und er verläuft über die Schulter und nicht am Hals entlang. Das ist so vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, erhöht aber immerhin die Sicherheit für den kleinen Fahrgast.

Reiseratgeber

Im Zweifelsfall lieber den Bus nehmen

Kein Taxifahrer und keine Taxifahrerin ist verpflichtet, Kindersitze der unterschiedlichen Klassen bereit zu stellen. Sollte die Beförderung der Kinder ohne entsprechenden Sitz zu unsicher erscheinen, können Fahrgäste von den Fahrern und Fahrerinnen auch abgelehnt werden. Und natürlich steht es jedem frei, den Bus zu benutzen oder auf andere öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Titelbild: ©istock – Antonio_Diaz

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Hannah Meier

Hannah Meier, 28 Jahre alt, aus Duisburg. Redakteurin auf entdeckungsreisen.org

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